Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26408
LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22 (https://dejure.org/2022,26408)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2022 - 5 Sa 398/22 (https://dejure.org/2022,26408)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2022 - 5 Sa 398/22 (https://dejure.org/2022,26408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,26408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Eine Übertragung der Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - auf den vorliegenden Fall sei nicht möglich.

    Dabei sind nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, juris; BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51, juris; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, juris).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, a.a.O.; BAG v. 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, a.a.O.; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, a.a.O.; BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 31, juris).

    Abgesehen davon, dass eine vertragliche Verpflichtung aufgrund der gerichtlichen Bestellung (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall der Bestellung einer Insolvenzverwalterin BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 48, juris) auf eine rechtliche Unmöglichkeit gerichtet wäre, findet sich im Dienstvertrag vom 07.04.2008 keine Regelung zu einer verpflichtenden Tätigkeit des Beklagten zu 2) in Gläubigerausschüssen, die darin übernommene vertragliche Verpflichtung des Beklagten zu 2) bezog sich vielmehr auf eine stellvertretende Geschäftsführung (später Geschäftsführung).

    Es fehlt den vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich schon der Charakter eines Auftragsverhältnisses (vgl. zur gleichgelagerten Problematik einer als Insolvenzverwalterin tätigen angestellten Rechtsanwältin BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 48).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, juris; BAG v. 19.11.2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42, juris).

    Das kann jeder Vorteil sein, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 47, juris; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 956/13 - Rn. 32, juris).

  • ArbG Essen, 05.05.2022 - 1 Ca 206/22
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    I.Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Essen vom 05.05.2022 - Az.: 1 Ca 206/22 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Das Verfahren erhielt nach der Neueintragung das erstinstanzliche Aktenzeichen 1 Ca 206/22.

    Der Beklagte zu 1) beantragt, das Teilurteil des Arbeitsgerichts Essen vom 05.05.2022 - Az.: 1 Ca 206/22 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Der Beklagte zu 2) beantragt, das Teilurteil des Arbeitsgerichts Essen vom 05.05.2022 - Az.: 1 Ca 206/22 - abzuändern und die Klage insoweit abzuweisen.

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Dabei sind nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, juris; BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51, juris; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, juris).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, a.a.O.; BAG v. 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, a.a.O.; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, a.a.O.; BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 31, juris).

    Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 33/20 - Rn. 17, a.a.O.; BAG v. 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15, a.a.O.; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, a.a.O.).

  • ArbG Hamm, 28.04.2020 - 1 Ca 1664/19
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Zunächst sei zu berücksichtigen, dass das Bestehen einer uneingeschränkten Abführungspflicht jedenfalls für den Zeitraum des bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnisses aufgrund der präjudiziellen Wirkungen des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 28.05.2020 - Az.: 1 Ca 1664/19 - auch für den vorliegenden Fall feststehe.

    Zwischen den Parteien steht nicht aufgrund präjudizieller Wirkung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 28.05.2020 - Az.: 1 Ca 1664/19 - fest, dass der Beklagte zu 2) jedenfalls für den Zeitraum des bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnisses uneingeschränkt zur Abführung der erhaltenen Gläubigerausschussvergütungen verpflichtet ist.

    Das Arbeitsgericht Essen hat im Rechtsstreit 1 Ca 1664/19 ausschließlich über die Frage der Wirksamkeit der fristlosen Kündigungen vom 07.10.2019 und 24.10.2019 sowie über die Frage entschieden, ob der Beklagte zu 2) Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses hat, ein Zusammenhang mit den hiesigen Streitgegenständen besteht nicht.

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Nach der Rechtsprechung sind Arbeitsverträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern Verbraucherverträge i. S. v. § 310 Abs. 3 BGB (s. nur BAG v. 18.09.2018 - 9 AZR 162/17 - Rn. 30, juris; BAG v. 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 17, juris).

    Er hat konkret darzulegen, wie er die Klausel zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 31, juris; BAG v. 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 23, juris; BAG v. 24.02.2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 23, juris).

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Er hat konkret darzulegen, wie er die Klausel zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 31, juris; BAG v. 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 23, juris; BAG v. 24.02.2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 23, juris).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, a.a.O.; BAG v. 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, a.a.O.; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, a.a.O.; BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 31, juris).

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, a.a.O.; BAG v. 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, a.a.O.; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, a.a.O.; BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 31, juris).

    Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders (BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 33/20 - Rn. 17, a.a.O.; BAG v. 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15, a.a.O.; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, a.a.O.).

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - juris, BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 - juris; BAG v. 11.06.2013 - 9 AZR 855/11 - juris).

    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden; für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG v. 14.05.2019 - 3 AZR 274/18 - juris; BAG v. 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - juris; BAG v. 26.04.2017 - 10 AZR 275/16 - juris; BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 - juris; BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - a.a.O.).

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20

    Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Dabei sind nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, juris; BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51, juris; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, juris).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, a.a.O.; BAG v. 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, a.a.O.; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, a.a.O.; BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 31, juris).

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - juris, BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 - juris; BAG v. 11.06.2013 - 9 AZR 855/11 - juris).

    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden; für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG v. 14.05.2019 - 3 AZR 274/18 - juris; BAG v. 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - juris; BAG v. 26.04.2017 - 10 AZR 275/16 - juris; BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 - juris; BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - a.a.O.).

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 131/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer Betriebsrente - Auslegung -

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZB 35/15

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 429/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 289/19

    Einbeziehung von Gesamtklauselwerken in die Auslegung Allgemeiner

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14

    Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 193/19

    Arbeitsentgelt - Bezugnahme auf beamtenrechtliche Besoldungsregelungen

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 33/20

    Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

  • BAG, 20.06.2023 - 1 AZN 99/23

    Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. September 2022 - 5 Sa 398/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht